Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026. Hinweis: Vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Strompol UG, Hollerallee 26, 28209 Bremen (nachfolgend „Strompol“) und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen (nur B2B).

§ 2 Leistung

Strompol digitalisiert den Anmelde- und Fertigmeldeprozess von PV-Anlagen, Batteriespeichern, Wallboxen und Wärmepumpen beim zuständigen Netzbetreiber: Erstellung der Unterlagen (u. a. E.1, E.2, E.3, E.8, Anmeldung zum Netzanschluss, Übersichtsschaltplan), Einreichung und Fertigmeldung. Der Anmeldeprozess wird innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Datenerfassung abgewickelt; nach der Anmeldung erhält der Endkunde eine E-Mail-Bestätigung. Freigabe und Inbetriebnahme hängen von der Bearbeitungszeit des jeweiligen Netzbetreibers ab; hierfür übernimmt Strompol keine Fristzusage.

§ 3 Varianten und Preise

Die Anmeldung erfolgt wahlweise (a) mit dem eingetragenen Elektromeister des Auftraggebers oder (b) über den internen Meister von Strompol, jeweils in Paketen. Die Vergütung ergibt sich aus dem bei der Registrierung im Kundenportal gewählten und bestätigten Paket; sie versteht sich je Anmeldung.

§ 4 Abrechnung und Zahlung

Die Rechnung wird je Anmeldung nach Abschluss des Anmeldeprozesses gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.

§ 5 Mitwirkung

Der Auftraggeber liefert vollständige und richtige Daten und Unterlagen (u. a. Anlagendaten und Foto des Zählerschranks). Bei Variante (a) bestätigt er die Eintragung seines Meisters im Installateurverzeichnis und leistet die erforderlichen Unterschriften. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von Strompol.

§ 6 Haftung

Strompol haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Strompol nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Entscheidung über Netzanschluss und Freigabe liegt allein beim Netzbetreiber.

§ 7 Registrierung im Marktstammdatenregister

Die Registrierung im Marktstammdatenregister obliegt dem Anlagenbetreiber; Strompol weist darauf hin und stellt die erforderlichen Daten bereit.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Strompol. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.