B2B · Netzanmeldung als Dienstleistung

Wärmepumpe anmelden – in 24 Stunden eingereicht

Anmeldung von Wärmepumpen als Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber – inklusive § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtung) und elektrischer Leistungsaufnahme, gern kombiniert mit PV und Speicher.

Jetzt anmelden lassen

So läuft es

  1. Daten übermittelnSie senden uns die Anlagendaten – Formular oder E-Mail, inklusive Foto vom Zählerschrank.
  2. Wir füllen alle Formulare ausE.1-Antragstellung, Datenblätter E.2/E.3, Anmeldung zum Netzanschluss, Übersichtsschaltplan – vollständig und VDE-konform.
  3. Einreichung binnen 24 StundenWir wickeln den Anmeldeprozess innerhalb von 24 Stunden ab – sobald die Anlage angemeldet ist, erhält Ihr Kunde automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
  4. Fertigmeldung nach InbetriebnahmeNach der Inbetriebsetzung erstellen wir das E.8-Protokoll und senden die Fertigmeldung. Freigabe und Inbetriebnahme können sich durch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Energieversorgers verzögern.
Zwei Wege, ein Prozess (nur B2B): Mit Ihrem eigenen eingetragenen Elektromeister bereiten wir alles unterschriftsreif vor – oder die Anmeldung läuft komplett über unseren internen Meister. Die Konditionen je Paket sehen Sie im Kundenportal.
Im Detail

Wärmepumpe beim Netzbetreiber anmelden

Die Wärmepumpe ist der größte neue Verbraucher im Haus – der Netzbetreiber will sie vor der Inbetriebnahme kennen.

Angemeldet wird die elektrische Seite: Anschlussleistung des Verdichters, ein eventuell verbauter Heizstab und die Anlaufströme. Ab 4,2 kW elektrischer Leistung ist die Wärmepumpe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG – mit denselben Regeln wie bei der Wallbox: netzorientiertes Dimmen im Engpass, dafür reduzierte Netzentgelte. Viele Geräte bringen dafür die SG-Ready-Schnittstelle mit.

Heizstab und Netzanschluss

Der Heizstab wird oft unterschätzt: Er addiert sich zur Anschlussleistung und gehört vollständig in die Anmeldung – sonst passt die gemeldete Leistung nicht zur Installation und der Netzbetreiber fragt nach. Bei größeren Leistungen prüfen wir, ob der bestehende Hausanschluss reicht oder eine Anschlussverstärkung sinnvoll ist, und stellen auf Wunsch gleich den Antrag auf einen neuen Netzanschluss.

Stark in Kombination

Wärmepumpe, PV-Anlage, Speicher und Wallbox lassen sich bei uns in einem einzigen Vorgang anmelden – mit einem gemeinsamen Übersichtsschaltplan und einem Messkonzept. Das vermeidet Widersprüche zwischen Einzelanmeldungen und spart dem Netzbetreiber wie Ihnen Rückfragen.

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Preis

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Häufige Fragen

Muss eine Wärmepumpe beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja, Wärmepumpen sind als Verbrauchseinrichtung anzumelden; ab 4,2 kW gelten sie als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Wir übernehmen die vollständige Meldung.

Geht Wärmepumpe + PV + Speicher in einem Auftrag?

Ja – wir erfassen alle Anlagenteile in einem Vorgang mit den jeweils richtigen Formularen.

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