B2B · Netzanmeldung als Dienstleistung

Wallbox anmelden – in 24 Stunden eingereicht

Anmeldung von Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber: anzeigepflichtig bis 12 kW, zustimmungspflichtig darüber – inklusive Einordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.

Jetzt anmelden lassen

So läuft es

  1. Daten übermittelnSie senden uns die Anlagendaten – Formular oder E-Mail, inklusive Foto vom Zählerschrank.
  2. Wir füllen alle Formulare ausE.1-Antragstellung, Datenblätter E.2/E.3, Anmeldung zum Netzanschluss, Übersichtsschaltplan – vollständig und VDE-konform.
  3. Einreichung binnen 24 StundenWir wickeln den Anmeldeprozess innerhalb von 24 Stunden ab – sobald die Anlage angemeldet ist, erhält Ihr Kunde automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
  4. Fertigmeldung nach InbetriebnahmeNach der Inbetriebsetzung erstellen wir das E.8-Protokoll und senden die Fertigmeldung. Freigabe und Inbetriebnahme können sich durch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Energieversorgers verzögern.
Zwei Wege, ein Prozess (nur B2B): Mit Ihrem eigenen eingetragenen Elektromeister bereiten wir alles unterschriftsreif vor – oder die Anmeldung läuft komplett über unseren internen Meister. Die Konditionen je Paket sehen Sie im Kundenportal.
Im Detail

Wallbox: anzeigen oder genehmigen lassen?

Jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber gemeldet werden – ab wann er zustimmen muss, entscheidet die Summenleistung.

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA Summenleistung sind anzeigepflichtig: Der Netzbetreiber wird informiert, eine Genehmigung ist nicht nötig. Oberhalb von 12 kVA – etwa bei einer 22-kW-Wallbox oder mehreren Ladepunkten – ist seine Zustimmung erforderlich, bevor die Anlage in Betrieb geht. Wir prüfen die Summenleistung, wählen den richtigen Weg und reichen die Meldung mit allen technischen Angaben ein.

§ 14a EnWG: dimmen statt abschalten

Private Wallboxen, die seit 2024 in Betrieb gehen, nehmen verpflichtend an der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG teil: Bei drohender Überlastung darf der Netzbetreiber die Leistung vorübergehend auf bis zu 4,2 kW reduzieren – vollständiges Abschalten ist nicht mehr zulässig. Im Gegenzug zahlen Betreiber reduzierte Netzentgelte. Die dafür nötigen Angaben zur Steuerbarkeit tragen wir in der Anmeldung korrekt ein.

Mehrere Ladepunkte und Lastmanagement

Bei mehreren Wallboxen zählt die Summe – ein Lastmanagement, das die Gesamtleistung begrenzt, kann die Zustimmungspflicht vermeiden und den Netzanschluss entlasten. Wir dokumentieren das Lastmanagement in der Anmeldung, damit der Netzbetreiber die begrenzte Leistung anerkennt.

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Häufige Fragen

Muss eine Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja. Ladeeinrichtungen sind anzeigepflichtig; über 12 kW Summenleistung ist die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich. Wir übernehmen die Meldung inklusive aller technischen Angaben.

Was bedeutet § 14a EnWG für die Wallbox?

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen nehmen an der netzorientierten Steuerung teil und profitieren im Gegenzug von reduzierten Netzentgelten. Wir tragen die § 14a-Angaben bei der Anmeldung korrekt ein.

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