B2B · Netzanmeldung als Dienstleistung

Batteriespeicher anmelden – in 24 Stunden eingereicht

Netzanmeldung von Batteriespeichern: Datenblatt für Speicher (E.3) mit AC-/DC-Kopplung, Anschlusskonzept nach FNN-Hinweis, Umrichterdaten und Einspeisemanagement – einzeln oder zusammen mit der PV-Anlage.

Jetzt anmelden lassen

So läuft es

  1. Daten übermittelnSie senden uns die Anlagendaten – Formular oder E-Mail, inklusive Foto vom Zählerschrank.
  2. Wir füllen alle Formulare ausE.1-Antragstellung, Datenblätter E.2/E.3, Anmeldung zum Netzanschluss, Übersichtsschaltplan – vollständig und VDE-konform.
  3. Einreichung binnen 24 StundenWir wickeln den Anmeldeprozess innerhalb von 24 Stunden ab – sobald die Anlage angemeldet ist, erhält Ihr Kunde automatisch eine E-Mail-Bestätigung.
  4. Fertigmeldung nach InbetriebnahmeNach der Inbetriebsetzung erstellen wir das E.8-Protokoll und senden die Fertigmeldung. Freigabe und Inbetriebnahme können sich durch die Bearbeitungszeit des jeweiligen Energieversorgers verzögern.
Zwei Wege, ein Prozess (nur B2B): Mit Ihrem eigenen eingetragenen Elektromeister bereiten wir alles unterschriftsreif vor – oder die Anmeldung läuft komplett über unseren internen Meister. Die Konditionen je Paket sehen Sie im Kundenportal.
Im Detail

Batteriespeicher richtig anmelden

Ein Speicher ist für den Netzbetreiber beides zugleich: Erzeugungsanlage und steuerbare Verbrauchseinrichtung. Entsprechend genau schauen die Netzbetreiber hin.

Kern der Anmeldung ist das Datenblatt für Speicher (E.3) mit Kopplungsart, nutzbarer Kapazität, Lade- und Entladeleistung und dem Anschlusskonzept nach FNN-Hinweis. Bei DC-gekoppelten Systemen läuft der Speicher über den Hybrid-Wechselrichter der PV-Anlage, bei AC-Kopplung braucht der Speicherwechselrichter ein eigenes Einheitenzertifikat mit ZEREZ-Eintrag. Wichtig sind außerdem die Fragen, ob der Speicher aus dem Netz geladen werden und ins Netz einspeisen darf – beides hat Folgen für Messkonzept und Vergütung.

§ 14a EnWG und Notstrom

Speichersysteme ab 4,2 kW Anschlussleistung gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG: Der Netzbetreiber darf den Netzbezug in Engpässen dimmen, im Gegenzug sinken die Netzentgelte. Wir nehmen die § 14a-Einordnung in der Anmeldung gleich mit vor. Auch eine Netzersatzfunktion (Notstrom) gehört in die Unterlagen, denn sie verändert das Schutzkonzept am Netzanschlusspunkt.

Nachrüstung und Kombination

Ob der Speicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage oder zu einer Bestandsanlage kommt – wir bilden beides ab. Bei Nachrüstungen erfassen wir die Bestandsanlage mit Inbetriebnahmedatum und MaStR-Nummer, damit der Netzbetreiber Erweiterung und Bestand sauber auseinanderhalten kann.

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Häufige Fragen

Braucht ein Speicher eine eigene Anmeldung?

Ja. Zum Speicher gehört das Datenblatt E.3 mit Kopplungsart, nutzbarer Kapazität, Umrichterdaten und Anschlusskonzept. Wird der Speicher zusammen mit der PV-Anlage errichtet, melden wir beides in einem Vorgang an.

AC- oder DC-gekoppelt – macht das einen Unterschied?

Für die Formulare ja: Bei AC-Kopplung sind zusätzlich die Umrichterdaten des Speichersystems anzugeben. Wir tragen beides korrekt ein.

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